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AUS- UND WEITERBILDUNG MIT HANDICAP
 

Autofahren und Schlaganfall




Aus- und Weiterbildung mit Handicap

Sollten Sie durch Krankheit oder Unfall körperlich beeinträchtigt sein, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie weiterhin Auto fahren möchten.
Auch für die Erstausbildung sind wir Ihr Ansprechpartner.

Unser Service für Sie:

Schulung und Ausbildung, speziell abgestimmt auf Ihr Handicap.

Hilfe im Umgang mit den Behörden

Abwicklung der Eignungsfeststellung in Zusammenarbeit mit dem TÜV

Abwicklung der Umrüstung Ihres Fahrzeuges entsprechend Ihrer Behinderung (in Zusammenarbeit mit Spezialfirmen, die sich auf behindertengerechte Umbauten spezialisiert haben)

Informieren Sie sich:

Unsere Hotline: 09 51 / 40 73 140




 

Auto fahren nach Schlaganfall

Schlaganfall ist nicht gleich Schlaganfall!
Ausschlaggebend ist immer der Grad der Beeinträchtigung durch den Schlaganfall.

Die Rechtssprechung sagt folgendes:

Ein Inhaber einer Fahrerlaubnis, der eine Körperbehinderung wie Schlaganfall oder Hirnverletzung erleidet, hat zwar keine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde, wird aber von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit der allgemeinen Formulierung in die Pflicht genommen, selbst in "geeigneter Weise Vorsorge zu treffen".

Vorsorge bedeutet für Sie:

Sie sollten im Falle eines Schlaganfalls zuerst Ihren Neurologen (mit verkehrsmedizinischer Qualifikation) konsultieren. Dieser wird Ihnen erste konkrete Ratschläge für das weitere Vorgehen geben. Er empfiehlt Ihnen, ob z.B. zusätzlich Fahrstunden bei einer Fahrschule (Behindertenfahrschulen Deutschland) vorgenommen werden sollten und ob noch ein neuropsychologisches Gutachten erforderlich ist.

Sie nehmen dann Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen und beraten Sie im Kontakt mit den Behörden und dem TÜV.

Sie melden (mit unserer Unterstützung) freiwillig bei der zuständigen Verwaltungsbehörde die Erkrankung oder Einschränkungen.

Zusammen mit dieser Meldung legen Sie das fachärztliche Gutachten des Neurologen (mit verkehrsmedizinischer Qualifikation) vor.


Wie ist der weitere Ablauf?

Sie stellen (mit unserer Unterstützung) einen Antrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, Führerscheinstelle auf entsprechende Änderung der Führerscheines.

Sie legen das fachärztliche Gutachten eines Neurologen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation vor.
Gutachten nicht älter als 6 Monate. Gutachten wird in der Regel von den Verwaltungsbehörden in den meisten Fällen akzeptiert und eine MPU kann entfallen (Kosten ca. 250 - 400 €)

Verwaltungsbehörde veranlasst :

Änderung des Führerscheins und Eintragung der eventuell erforderlichen Auflagen (Automatik, Servo-Lenkung, Lenkhilfe etc.).
In der Regel besteht nur noch die Möglickeit, Fahrzeuge der Gruppe 1 (PKW) wieder zu fahren, nicht aber LKW/Busse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung oder motorisierte Zweiräder.

Eventuell wir durch die Verwaltungsbehörde angeordnet (abhängig von Grad und Schwere der Beeinträchtigung):

- eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) oder
- eine Fahreignungsbegutachtung mit oder ohne Fahrtest durch einen Sachverständigen des TÜV.

In der Regel wird vom Sachverständigen des TÜV vorgeschlagen, vor einem eventuellen Fahrtest einige Fahrstunden mit einem den Auflagen entsprechend umgebauten oder auch umgebauten Fahrschulfahrzeug zu nehmen und mit dem Fahrlehrer zusammen zum Fahrtest zu kommen.
Dies zu beachten ist besonders wichtig, da in den meisten Fällen sonst der Sachverständige den Fahrtest nicht vornimmt. Wir beraten und unterstützen Sie in enger Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen des TÜV. Haben Sie keine Angst vor einem Fahrtest. Wir werden mit Ihnen ein auf Ihr Handicap abgestimmtes Schulungsprogramm durchführen und Sie erfolgreich durch den Fahrtest bringen! Auch der Sachverständige des TÜV will Ihnen helfen! Es geht bei einem Fahrtest nicht darum, wie in einer Führerschein Prüfung Verkehrsregeln zu prüfen. Es wird in einem Fahrtest nur beurteilt, ob Sie mit einem umgerüsteten Fahrzeug mit Ihrem Handicap sicher im Straßenverkehr fahren können (Fahrzeugbeherrschung, Wahrnehmung, Reaktion, etc.).

Nach Abschluss des Fahrtests erhalten Sie das entsprechende Gutachten in doppelter Ausfertigung und geben dieses Gutachten zur Verwaltungsbehörde, um die entsprechend dem Gutachten gemachten Auflagen im Führerschein eintragen zu lassen.

Danach erhalten Sie wieder eine gültige Fahrerlaubnis mit Auflagen!

Wir sind Ihr Partner in allen Fragen rund um das Thema Autofahren und Schlaganfall!

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