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ZWEIRAD AUSBILDUNG
 

Mofa
Klasse M
Klasse A1
Klasse A beschränkt
Klasse A unbeschränkt




Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h

(Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).

Mindestalter: 15 Jahre

Theoretische Ausbildung:


6 x 90 Minuten

Praktische Ausbildung:

1 x 90 Minuten Kursschulung

Theoretische Prüfung:

Ja , beim TÜV

Praktische Prüfung:

Nein! Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber eine Prüfbescheinigung (entspricht nicht einem Führerschein!), mit dem dann gefahren werden darf.

Ausbildungskosten

Für eine Kostenübersicht klicken Sie bitte auf diesen Link: Preisinfo Mofa [21 KB]




 

Klasse M

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3.

Mindestalter: 16 Jahre

Schließt Klasse L nicht ein!

Kleinkrafträder/-Roller mit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gebracht werden, dürfen gefahren werden.
Bei Klasse M wird keine Probezeit erteilt.



Ausbildung und Prüfung

Theoretische und praktische Ausbildung vorgeschrieben!

Der Umfang der theoretischen Ausbildung umfasst 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff + 2 Unterrichtseinheiten Zusatzstoff zu je 90 Minuten.
In der praktische Ausbildung werden nur Übungsfahrten keine Sonderfahrten verlangt. Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt des Schülers.

Theoretische und praktische Prüfung

Die theoretische Prüfung erfolgt in der Regel getrennt von der praktischen Fahrprüfung und findet normalerweise in den Räumen des TÜV statt. Für die Bearbeitung des/der Prüfungsbogen haben die Bewerber um eine Fahrerlaubnis 30 Minuten Zeit.

Die praktische Prüfung dauert für die Klasse M insgesamt 30 Minuten. In dieser Zeit werden auch die Grundfahrübungen geprüft. Diese sind sehr wichtig und müssen entsprechend intensiv geübt werden.

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten für für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse M richten sich nach den individuellen Voraussetzungen, wie zum Beispiel eventuelle Vorkenntnisse, Lernwillen, Zeitrahmen etc.! Daher wäre es unseriös, Ihnen einen konkreten Festpreis für Ihre Ausbildung zu nennen. Im Durchschnitt benötigt ein Fahrschüler für die Ausbildung zwischen 8 und 12 Fahrstunden.

Für eine Kostenübersicht klicken Sie bitte auf diesen Link: Preisinfo Klasse M [80 KB] Seitenanfang




 

Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

Für 16- und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80

Mindestalter: 16 Jahre

Schließt Klasse M ein.

Ausbildung und Prüfung

Theoretische und praktische Ausbildung vorgeschrieben!

Der Umfang der theoretischen Ausbildung beträgt 16 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten. Davon müssen 4 Unterrichtseinheiten mit speziellem Zweirad-Themen absolviert werden.

Die praktische Ausbildung umfasst neben Übungsfahrten auch sogenannte Sonderfahrten.

Folgende Sonderfahrten müssen absolviert werden:

Überlandfahrten: 5 je 45 min
Autobahnfahrten: 4 je 45 min
Nachtfahrten: 3 je 45 min

Theoretische und praktische Prüfung

Die theoretische Prüfung erfolgt in der Regel getrennt von der praktischen Fahrprüfung und findet normalerweise in den Räumen des TÜV statt. Für die Bearbeitung des/der Prüfungsbogen haben die Bewerber um eine Fahrerlaubnis 30 Minuten Zeit.

Die praktische Prüfung dauert für die Klasse A1 insgesamt 45 Minuten. In dieser Zeit werden auch die Grundfahrübungen geprüft. Diese sind sehr wichtig und müssen entsprechend intensiv geübt werden.

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten für für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 richten sich nach den individuellen Voraussetzungen, wie zum Beispiel eventuelle Vorkenntnisse, Lernwillen, Zeitrahmen etc.! Daher wäre es unseriös, Ihnen einen konkreten Festpreis für Ihre Ausbildung zu nennen. Im Durchschnitt benötigt ein Fahrschüler für die Ausbildung zwischen 20 und 30 Fahrstunden. Hier sind die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn. und 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten) bereits eingerechnet. Sie müssen davon ausgehen, dass vor diesen Sonderfahrten zunächst eine ausreichende Grundausbildung stattfinden muss, damit Sie das Motorrad und auch die Verkehrsregeln beherrschen. Dann erst sollten Sie mit hoher Geschwindigkeit ausserorts fahren. Nach den Sonderfahrten werden Sie dann von uns auf die Prüfung vorbereitet und auch auf das, was danach kommt: Alleine fahren in eigener Verantwortung!

Für eine Kostenübersicht klicken Sie bitte auf diesen Link: Preisinfo Klasse A1 [45 KB]

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Klasse A beschränkt

Motorrad mit einer Leistungsbeschränkung auf 25 KW und max. 0,16 KW pro Kilogramm Leergewicht.

Die Leistungsbeschränkung auf 25 KW wird im Führerschein eingetragen. Nach zwei Jahren kann erweitert werden auf unbeschränkte Leistung.

Mindestalter: 18 Jahre

Schließt Klasse A1 und Klasse M ein.

Stufenführerschein für Krafträder

Die Klasse A (Mindestalter 18 Jahre) ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW) beschränkt. Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Der Ausstellung eines neuen Führerscheins bedarf es nicht, wenn schon ein Scheckkartenführerschein vorhanden ist.

Für Personen, die 25 Jahre und älter sind, besteht seit dem 1. Januar 1999 die Möglichkeit des "Direkteinstiegs" in die unbeschränkte Klasse A. Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen.
Wer die alte Klasse 1a oder die beschränkte Klasse A besitzt und 25 Jahre alt ist, kann vor Ablauf der zwei Jahre die unbeschränkte Klasse A erwerben, wenn er zusätzlich eine praktische Ausbildung und eine praktische Prüfung auf einem schweren Kraftrad absolviert.

Ausbildung und Prüfung

Theoretische und praktische Ausbildung

Der Umfang der theoretischen Ausbildung richtet sich nach vorhanden Fahrerlaubnis-Klassen. Auf jeden Fall muss ein spezieller Zweirad-Unterricht (Umfang 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten) absolviert werden.

Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis müssen 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff + 4 Unterrichtseinheiten Zusatzstoff zu je 90 Minuten absolviert werden.
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis müssen nur 6 Unterrichtseinheiten Grundstoff + 4 Unterrichtseinheiten Zusatzstoff zu je 90 Minuten absolviert werden.

Die praktische Ausbildung umfasst neben Übungsfahrten auch sogenannte Sonderfahrten. Der Umfang richtet sich ebenfalls nach eventuell vorhandenen Fahrerlaubnis-Klassen.

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten für für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A richten sich nach den individuellen Voraussetzungen, wie zum Beispiel eventuelle Vorkenntnisse, Lernwillen, Zeitrahmen etc.! Daher wäre es unseriös, Ihnen einen konkreten Festpreis für Ihre Ausbildung zu nennen. Im Durchschnitt benötigt ein Fahrschüler für die Ausbildung zwischen 20 und 30 Fahrstunden. Hier sind die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn. und 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten; Erweiterung von A1 auf A: 3 Überland-, 2 Autobahn-, 1 Nachtfahrt) bereits eingerechnet. Sie müssen davon ausgehen, dass vor diesen Sonderfahrten zunächst eine ausreichende Grundausbildung stattfinden muss, damit Sie das Motorrad und auch die Verkehrsregeln beherrschen. Dann erst sollten Sie mit hoher Geschwindigkeit ausserorts fahren. Nach den Sonderfahrten werden Sie dann von uns auf die Prüfung vorbereitet und auch auf das, was danach kommt: Alleine fahren in eigener Verantwortung!

Für eine Kostenübersicht klicken Sie bitte auf diesen Link: Preisinfo Klasse A beschränkt [43 KB]
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Klasse A unbeschränkt

Motorrad mit unbeschränkter Leistung.

Direkteinstieg mit 25 Jahren möglich.

Ausbildung und Prüfung muss auf Motorrad mit mind. 44 KW Motorleistung erfolgen.
Kein Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis-Klasse erforderlich.

Schließt Klasse A1 und Klasse M ein!

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten für für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt richten sich nach den individuellen Voraussetzungen, wie zum Beispiel eventuelle Vorkenntnisse, Lernwillen, Zeitrahmen etc.! Daher wäre es unseriös, Ihnen einen konkreten Festpreis für Ihre Ausbildung zu nennen. Im Durchschnitt benötigt ein Fahrschüler für die Ausbildung zwischen 20 und 30 Fahrstunden. Hier sind die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn. und 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten; Erweiterung von A1 auf A: 3 Überland-, 2 Autobahn-, 1 Nachtfahrt) bereits eingerechnet. Sie müssen davon ausgehen, dass vor diesen Sonderfahrten zunächst eine ausreichende Grundausbildung stattfinden muss, damit Sie das Motorrad und auch die Verkehrsregeln beherrschen. Dann erst sollten Sie mit hoher Geschwindigkeit ausserorts fahren. Nach den Sonderfahrten werden Sie dann von uns auf die Prüfung vorbereitet und auch auf das, was danach kommt: Alleine fahren in eigener Verantwortung!

Für eine Kostenübersicht klicken Sie bitte auf diesen Link: Preisinfo Klasse A unbeschränkt [45 KB]

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