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PKW AUSBILDUNG
 

Klasse B
Klasse BE
Führerschein mit 17




Klasse B

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 Kilogramm).

Mindestalter: 18 Jahre (auch schon mit 17 Jahren möglich mit Begleiter!)

Schließt Klasse M und Klasse L ein.

Ausbildung und Prüfung

Theoretische und praktische Ausbildung

Der Umfang der theoretischen Ausbildung beträgt 14 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten. Davon müssen 2 Unterrichtseinheiten mit speziellen BE-Themen absolviert werden.

Die praktische Ausbildung umfasst neben Übungsfahrten auch so genannte Sonderfahrten.
Der Umfang beträgt:

Überlandfahrten: 5 zu je 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 zu je 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 zu je 45 Minuten

Theoretische und praktische Prüfung

Die theoretische Prüfung erfolgt in der Regel getrennt von der praktischen Fahrprüfung und findet normalerweise in den Räumen des TÜV statt. Für die Bearbeitung des/der Prüfungsbogen haben die Bewerber um eine Fahrerlaubnis 30 Minuten Zeit.

Die praktische Prüfung dauert für die Klasse B insgesamt 45 Minuten. In dieser Zeit werden auch die Grundfahrübungen geprüft. Diese sind sehr wichtig und müssen entsprechend intensiv geübt werden

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten für für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B richten sich nach den individuellen Voraussetzungen, wie zum Beispiel eventuelle Vorkenntnisse, Lernwillen, Zeitrahmen etc.! Daher wäre es unseriös, Ihnen einen konkreten Festpreis für Ihre Ausbildung zu nennen. Im Durchschnitt benötigt ein Fahrschüler für die Ausbildung zwischen 25 und 35 Fahrstunden. Hier sind die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn. und 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten) bereits eingerechnet. Sie müssen davon ausgehen, dass vor diesen Sonderfahrten zunächst eine ausreichende Grundausbildung stattfinden muss, damit Sie das Fahrzeug und auch die Verkehrsregeln beherrschen. Dann erst sollten Sie mit hoher Geschwindigkeit ausserorts fahren. Nach den Sonderfahrten werden Sie dann von uns auf die Prüfung vorbereitet und auch auf das, was danach kommt: Alleine fahren in eigener Verantwortung!

Für eine Kostenübersicht klicken Sie bitte auf diesen Link: Preisinfo Kl. B [36 KB]
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Klasse BE

Kraftfahrzeuge der Klassen B mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm (Ausnahme siehe bei Klasse B).

Ausbildung und Prüfung

Theoretische und praktische Ausbildung

Keine theoretische Ausbildung!

Die praktische Ausbildung umfasst neben Übungsfahrten auch so genannte Sonderfahrten.
Der Umfang beträgt:

Überlandfahrten: 3 zu je 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 zu je 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 zu je 45 Minuten

Theoretische und praktische Prüfung

Keine theoretische Prüfung!

Die praktische Prüfung dauert für die Klasse BE insgesamt 45 Minuten. In dieser Zeit werden auch die Grundfahrübungen mit Anhänger geprüft. Diese sind sehr wichtig und müssen entsprechend intensiv geübt werden.

Ausbildungskosten

Für eine Kostenübersicht klicken Sie bitte auf diesen Link: Preisinfo Klasse BE [32 KB]
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Führerschein mit 17

Das "Begleitende Fahren mit 17" (BF17), besser bekannt als "Führerschein mit 17", ist bei uns immer gern gesehen!

Eingeführt wurde das "Begleitende Fahren mit 17" in Bayern, um die Verkehrssicherheit noch weiter zu verbessern.
Die Einführung des BF17 hat, erfreulicher Weise die Unfallstatistik in Bayern noch weiter nach unten gedrückt.

Auch in unserer Fahrschule ist der Anteil an Fahrschülern, die das BF17 wollen recht hoch.

Vorraussetzungen für den Führerschein mit 17

Sie sind 16½ Jahre?

Dann kommen Sie zu uns und beginnen mit der Ausbildung.

Wählen Sie mindestens eine Person als Begleitung (wird/werden in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen).

Die Ausbildung und Prüfung verläuft wie bei der Klasse B.

Der Führerschein mit 17 ermöglicht Ihnen einen sicheren Start in die Mobilität mit dem Pkw.

Für weitere Infos:

Kontaktieren Sie unsere Hotline (0951-40 73 140)
oder
besuchen Sie uns während unserer Anmelde- und Unterichtszeiten in der Lichteneiche!

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Infos zum begleiteten Fahren

Beim begleiteten Fahren müssen die Begleitpersonen folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Die erwachsene Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
- oder einer entsprechenden deutschen oder EU-/EWR-Fahrerlaubnis sein
- darf bei Antragstellung mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sein.

Es ist möglich, mehrere Begleiter eintragen zu lassen.
Verantwortlicher Fahrzeugführer ist immer der junge Fahrer, nicht der Begleiter.

Die Begleiter müssen bei den Fahrten ihres "Schützlings" einen gültigen Führerschein mitführen.
Wenn gegen den Begleiter ein Fahrverbot besteht, dann darf er in dieser Zeit nicht begleiten.